DIENSTLEISTUNG / KOSTEN
Gute Anfänge machen einen positiven Unterschied in der Welt, deshalb lohnt es sich, die bestmögliche Versorgung für Mütter und Babys in diesem außerordentlich einflussreichen Teil des Lebens zu gewährleisten.
Ina May Gaskin
Leistungen der Grundversicherung für Mutterschaft
Die Kosten für Schwangerschaftskontrollen, die Geburt und das Wochenbett werden von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen - ohne Selbstbehalt.
Die Leistungen der Grundversicherung für Mutterschaft umfassen:
- 7 Schwangerschaftskontrollen durch den Arzt/die Ärztin oder die Hebamme (ausser Frauen mit bestimmter Anamnese erhalten mehr Kontrollen)
- Geburtsvorbereitungskurs – Mindestanteil 150 Franken
- Geburt
- Wochenbettbetreuung zu Hause bis zum 56. Tag nach der Geburt.
- 3 Stillberatungen

Individuelle Leistungen
Leistungen, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden, müssen von den werdenden Eltern selbst getragen werden.
(Einige Zusatzversicherungen beteiligen sich an diesen Kosten. Es lohnt sich, nachzufragen.)
- Geburtspool bei Hausgeburten 300.- CHF
Pikettentschädigung für eine
Beleg- oder Hausgeburt
* In den Kantonen Aargau, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug wird das Wartgeld von den Gemeinden oder vom Kanton mit 230 bis 400 Franken finanziert. Der Kanton Luzern hat das Wartgeld leider gestrichen.
100 Franken
Pikettgeld bedingte Erreichbarkeit in der Schwangerschaft
780 Franken
Rufbereitschaft (37. bis 42. Schwangerschaftswoche)
120 Franken*
Hebammenwartgeld Wochenbett Luzern
195 Franken*
Hebammenwartgeld bei ambulantem Wochenbett Luzern
Wieso verlangen Beleg- und Hausgeburtshebammen ein Wartgeld?
Als Hebamme bin ich während der Schwangerschaft, für die Geburt und im Wochenbett für Sie erreichbar. Dieses Video macht die Zusammenhänge deutlich.